Fördermittelmanagement | Leistungen nach dem GEG
Wohngebäude sowie auch Nicht-Wohngebäude energieeffizient zu bauen oder zu sanieren, unterliegt gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Wer über die Mindestanforderungen hinausgeht, kann mit staatlichen Förderungen belohnt werden.
Um diese Fördermöglichkeiten zu beantragen, ist eine umfassende energetische Gebäudekonzeption notwendig, die den aktuell geltenden Gesetzen und Regelungen entspricht. Als Ingenieurbüro für energetische Gebäudeplanung sind wir für diese Aufgabe spezialisiert. Wir kennen die Anforderungen der KfW, die relevanten Gesetze und Verordnungen sowie die Lösungen für energieeffizientes Bauen.
Mit Expertenwissen und Ideenreichtum begleiten wir Ihre Gebäudeplanung durch die erforderlichen Genehmigungsverfahren. Dabei gilt, je frühzeitiger die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erfolgt, desto höher sind die Fördermöglichkeiten.
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Mit Inkrafttreten des Gebäude-Energie-Gesetzes wurde eine ganzheitliche energetische Betrachtung von Gebäuden eingeführt, mit dem Ziel, die Umsetzung der Klimaschutzziele zu erreichen und den Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser deutlich zu reduzieren. Eine Bewertung der Gebäudekonstruktion sowie der Anlagentechnik hinsichtlich des Primärenergiebedarfes ist damit festgelegt. Ausgewiesen werden die ermittelten Werte unter anderem in einem Energieausweis nach den Vorgaben des GEG.
Da das Gebäude-Energie-Gesetz in erster Linie für neue Wohngebäude gilt, ist hier grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis notwendig. Berechnet werden darin die energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes anhand eines Vergleichsmodells - dem Referenzgebäude, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Als gelisteter Energieberater verfügt das Ingenieurbüro Fritsch über eine Ausstellungsberechtigung für alle Arten der Energieausweise nach GEG für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude.